Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sofern nicht ausdrücklich andere Bedingungen schriftlich vereinbart wurden, erfordert die
Unterbringung von Tieren unter Voraussetzung von Anerkennung und Berücksichtigung folgender
Bedingungen.
01. Die Preise der jeweils gültigen Preisliste verstehen sich zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
02. Der Besitzer verpflichtet sich seinen Hund zum angebenen Termin abzuholen, bzw. Sandras Tierbetreuung bringt ihn nach Hause. Alle weiteren nicht abgesprocxhenen Betreuungstage
werden dem Besitzer in Rechnung gestellt. Sollte sich diesbezüglich niemand mit Frau
Sandra Schulze in Verbindung setzen wird das Tier nach einer angemessenen Frist von 10
Tagen dem Tierschutzverein übergeben.
03. das Team von Sandras Tierbetreuung verpflichtet sich, das Tier Art- und Verhaltensgerecht
zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Der
Hundebesitzer konnte die Tierpension vorab besichtigen.
04. Hält der Betreuungsdienst eine tierärztliche Behandlung für Notwendig, so willigt der
Tierhalter bereits schon jetzt darin ein, dass das Tier im Auftrage des Eigentümers sich
auf dessen Rechnung in tierärtzlicher Behandlung begibt. Die hierdurch entstehenden
Kosten trägt alleine der Tierhalter/Besitzer.
05. Der Impfpass ist bei Übergabe des Tieres mitzugeben. Der verbleibt für die Dauer des
Besuches in Besitz der Tierpension.
06. Der Besitzer/Halter versichert das sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten und
Ungeziefer ist.
07. Sollte der Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mitgebracht haben, so trägt
der Halter die dadurch entstehenden Kosten für die Desinfektion und Mitbehandlung der
angesteckten Tiere.
08. Der Tierhalter ist verpflichtet alle besonderen Eigenarten seines Tieres (soziale
Unverträglichket, notwendige medizinische Versorgung, Krankheiten,
Ausbrecherdrang,...) anzugeben. Geschieht dies nicht ist Frau Sandra Schulze von der
Haftung befreit und Schäden an dritten oder fremden Tieren gehen zu Lasten des
Tierhalters. Durch Krankheit, Alter oder Unfall verstorbene Tiere wird kein
Schadensersatz geleistet.
09. Läufige Hündinnen und unverträgliche Hunde werden weder in der Tagesbetreuung noch
in der Tierpension aufgenommen.
10.Der Besitzer versichert das sein Tier keine Gefahr für den Menschen darstellt.
11. Für eingebrachte Sachen (z.B. Körbe, Decken, Schüsseln) wird keine Haftung übernommen.
12.Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.
13.Mit der Unterschrift auf dem Angebot bestätigt der Besitzer die vorliegenden AGB
erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.
14.Sollte ein Betreuungsgast auf den Spaziergängen von anderen Tieren wie z.B Wildschweinen verletzt werden übernimmt Sandras Tierbetreuung keine Haftung.
15.Sollte es während der Betreuungszeit zur Trächtigkeit einer Hündin kommen übernimmt der Betreuungsdienst keine Haftung.
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